04-LS: Erwerb der Fachkunde für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung an Laserbearbeitungsanlagen

Betreiber von Laseranlagen sind gesetzlich verpflichtet, die beim Umgang mit Laserstrahlung auftretenden tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen bereits vor der Inbetriebnahme von Laseranlagen zu ermitteln. Verfügt der Betreiber nicht selbst über die dazu erforderliche Fachkunde, so hat er sich für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie bei den dazu notwendigen Berechnungen und Messungen von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Es ist möglich, dass der Laserschutzbeauftragte auch die Funktion des Fachkundigen für die Gefährdungsbeurteilung wahrnimmt, in diesem Fall wirkt er jedoch als Fachkundiger und nicht als Laserschutzbeauftragter.
Das Fachkundeseminar richtet sich an bestehende Laserschutzbeauftragte oder andere Sicherheitsfachkräfte mit dem Ziel, sich vertiefende Kenntnisse für die gesetzlich geforderte fachkundige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung an Laserbearbeitungsanlagen anzueignen.
Inhalt:

  • Grundsätze zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Berechnung von Expositionsgrenzwerten
  • Sicherheitseinrichtungen an Laseranlagen
  • Berechnung und Auswahl von Laserschutzbrillen und Schutzeinhausungen
  • Beispiele und Übungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfung und Abschluss mit Ausgabe Zertifikat

Mit erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie als Fachkundige Person für die Gefährdungsbeurteilung an Laserbearbeitungsanlagen ausweist.

Referenten Dr. J. Schille
Grundlagen 02-LS - 02-LS: Fortbildung Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen nach OStrV und TROS
01-LS - 01-LS: Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen nach OStrV und TROS (mit Prüfung)
Nummer04-LS
AngebotsartSeminar
Gebühr 520,00 € (zzgl. MwSt.)
Termine
  • 30.08.2024
  • 09:00 - 18:00 Uhr

Anmeldung

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