Arbeitsschutz

Der Gesetzgeber verlangt von der Unternehmensleitung, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Zu den Pflichtaufgaben in diesem Zusammenhang gehört es, für alle Beschäftigten Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und das damit einhergehende Risiko zu beurteilen. Sind Maßnahmen zur Verringerung des Risikos erforderlich, so müssen diese festgelegt, umgesetzt und deren Wirksamkeit kontrolliert werden. Wir bieten Ihnen bei folgenden arbeitsschutzrelevanten Themen unsere Unterstützung an: