Umweltmanagementsysteme

Ein Umweltmanagementsystem (UMS) ist ein Instrument für eine nachhaltige Unternehmensausrichtung und bietet die Möglichkeit zur Minimierung von Umweltauswirkungen, Einsparung von Ressourcen und Senkung von Kosten.

DIN EN ISO 14001

Wir unterstützen Sie gern bei der Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001! Als eine weltweit gültige Norm, legt die DIN EN ISO 14001 Anforderungen an ein Umwelt-managementsystem fest. Die Norm ist dabei, angefangen vom KMU bis hin zum global Player gleichwohl für jede Unternehmensgröße anwendbar. Ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 trägt zur fortlaufenden Verbesserung der Umweltleistung, Erfüllung bindender Verpflichtungen und Erreichung von Umweltzielen bei. Es müssen unter anderem Prozesse zur Bewertung der Umweltaspekte, der bindenden Verpflichtungen und Risiken bzw. Chancen aufgebaut und aufrechterhalten werden. Vorteile eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 sind:

  • Erhöhung der Rechtssicherheit durch Erfüllen bindender Verpflichtungen und Auflagen
  • Sicherstellung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht
  • Reduzierung von Schadstoffen und damit geringere Belastungen für die Umwelt
  • Verringerung von Unfall-sowie Haftungsrisiken
  • Vorbeugung von Imageverlusten durch festgelegte Verfahren bei Stör-und Notfällen
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, da viele Kunden dies fordern
  • Imagegewinn der Organisation durch Information der Öffentlichkeit
  • Steigerung der Versicherungs- und Kreditwürdigkeit
  • Mitarbeitermotivation durch Sensibilisieren für umweltschutzrelevante Themen
  • Kostenersparnisse bei Abfall, Material, Wasser, Energie- und Stoffströmen 

Product und Corporate Climate Footprint

Die klimatischen Bedingungen auf der Erde sind im Wandel, und dass der Mensch einen großen Anteil an diesem verursacht, ist nicht von der Hand zu weisen.

Nahezu alle unternehmerischen Aktivitäten emittieren Treibhausgase und haben somit Auswirkungen auf den anthropogenen Klimawandel. Diese Erkenntnis über den eigenen Einfluss auf das Klima, hat verschiedene Ansätze hervorgebracht, wie dieser Effekt erfasst und quantitativ verglichen werden kann.

Die Erstellung eines CO2-Fußabdrucks (Carbon Footprint) ist ein Ansatz, um die Treibhausgasemissionen von ganzen Unternehmen, einzelnen Standorten, Produkten oder Personen zu ermitteln. Mit den erarbeiteten Daten lassen sich die Ursprünge der Emissionen aufdecken und konkrete Vermeidungsstrategien entwickeln. Es werden dabei jedoch, wie der Name vermuten lässt nicht nur Kohlenstoffdioxid-Emissionen, sondern auch andere Treibhausgase ermittelt wie zum Beispiel Methan, Fluorkohlenwasserstoffe oder Schwefelhexaflourid. Dabei betrachtet man zum einen die direkten Emission im Unternehmen (Scope 1), sowie auch die Indirekten, welche seitens der Bereitstellung von Strom und Wärme (Scope 2), vorgelagerten Lieferketten oder der Nutzungsphasen von Produkten (Scope 3) entstehen. Dabei wird der Fokus entweder auf das gesamte Unternehmen (Corporate Carbon Footprint - CCF) bzw. auf einzelne oder mehrere Produkte (Product Carbon Footprint - PCF) gelegt.

Die SLG Akademie GmbH unterstützt Sie bei er Ermittlung Ihres Corporate oder Product Carbon Footprint und entwickelt mit Ihnen Ansätze, diese zu minimieren.

EMAS (Eco- Management and Audit Scheme)

Wir unterstützen Sie gern bei der Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS! Die Verordnung der Europäischen Union „über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ (EMAS) legt Anforderungen an Umweltmanagementsysteme fest und richtet den Blick auf die Eigenverantwortung von Unternehmen bei der Bewältigung von Umweltauswirkungen. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche, unter aktiver Beteiligung der Mitarbeiter und im Dialog mit der Öffentlichkeit. Die EMAS ist deutlicher als die DIN EN ISO 14001 auf die tatsächliche Einhaltung von rechtlichen und sonstigen regulatorischen Anforderungen ausgerichtet. Die Umweltprüfung, die Umwelt-betriebsprüfung, die Prüftätigkeit des Umweltgutachters sowie die Einbeziehung der lokal zuständigen Genehmigungsbehörden in den Eintragungsprozess sorgen für ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für das teilnehmende Unternehmen. In der sogenannten Umwelterklärung wird das Umweltmanagementsystem mit den zugehörigen Umweltkennzahlen verständlich beschrieben und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Mit der Eintragung in das europaweite EMAS-Standortregister ist die Organisation dann berechtigt, das EMAS-Logo zu führen. Zusätzlich zu den Anforderungen der ISO 14001 fordert EMAS:
  • eine Umweltprüfung (erstmalige umfassende Untersuchung des Ist-Zustandes)
  • Nachweis der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften und Genehmigungen
  • eine Umwelterklärung (regelmäßige Bereitstellung von Umweltinformationen für die Öffentlichkeit)
Vorteile von EMAS gegenüber der DIN EN ISO 14001 sind:
  • Verringerung der betrieblichen Überwachung
  • finanzielle Erleichterungen bei den Gebühren für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz
  • besondere Ausgleichsregelung nach § 63ff. EEG (Begrenzung der EEG-Umlage) und/oder den Spitzenausgleich nach dem Stromsteuergesetz für stromintensive Unternehmen
  • erhöhte Öffentlichkeitswirksamkeit und -akzeptanz durch die Umwelterklärung
  • Höchstmaß an Rechtssicherheit