06-LS: Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen (UKPL)

UKP-Laserbearbeitungsanlagen unterliegen beim Überschreiten der gesetzlich festgelegten Grenzwerte (1013 W/cm² Bestrahlungsstärke, 1 µSv/h Ortsdosisleistung) dem Strahlenschutzrecht und werden als "Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung " eingestuft. Solche Anlagen dürfen nur durch nachweislich fachkundiges Personal betrieben werden.

Die einmal dafür erworbene Fachkunde ist innerhalb von 5 Jahren, durch die erfolgreiche Teilnahme an einer als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme, zu aktualisieren.

Mit unserer eintägigen Veranstaltung bieten wir Ihnen solch eine Maßnahme an. Deren Ziel ist es, nicht nur Ihr Fachwissen über die Strahlenschutz-Organisation und Strahlenschutzpraxis grundlegend aufzufrischen, sondern Sie auch über technische und rechtliche Neuerungen sowie neueste Erkenntnisse im Strahlenschutz bezüglich laserindizierte Strahlenemissionen, zu informieren.

Inhalt der Schulung:

1. Rechtsgrundlagen zu Tätigkeiten nach StrlSchG

  • StrlSchG, StrlSchV und rechtliche Neuerungen
  •   Abgrenzung zu Laserschutzvorschriften
  • Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
  • Strahlenschutzanweisung
  • Strahlenschutzbereiche und Dosisgrenzwerte
  • Überwachung und Unterweisung von Personen

2. Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Messverfahren und Geräte
  • Neueste Erkenntnisse über Laserwechselwirkungen und laserinduzierte ionisierende Strahlung
  • Technische Schutzmaßnahmen und PSA
  • Verhalten bei Stör- und Unfälle

3. Prüfung
 

Teilnehmerkreis:
Diese Schulung richtet sich an Fachkundige im Strahlenschutz bei Laserbearbeitungsanlagen, wie Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte oder Laserschutzbeauftragte von Einrichtungen und Unternehmen, die (Ultrakurzpuls-)Lasermaterialbearbeitungsmaschinen betreiben bzw. diese betreiben möchten.

Voraussetzung:
Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Fortbildungsmaßnahme ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundekurs im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsanlagen (Modul GUKP). Der Ersterwerb  oder die letzte Aktualisierung dieser Fachkunde, dürfen nur bis zu fünf Jahre (bezogen auf das Ausstellungsdatum der Bescheinigung) zurückliegen. Gewünschte Ausnahmen, sind sich durch die zuständige Behörde genehmigen zu lassen.

Referenten J. Georgi M. Sc.
Dr. J. Schille
K. Schulze M. Sc.
Grundlagen 03-LS - 03-LS: Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen (UKPL) - Modul GUKP
Ergänzende Veranstaltungen 05-LS - 05-LS: Grundlagen der Ultrakurzpuls-Lasertechnik (UKPL)
Nummer06-LS
AngebotsartKurs
Gebühr 600,00 € (zzgl. MwSt.)
Besonderes Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab (Multiple-Choice).
Termine 12.03.2026 in Planung (09:00 bis 16:00 Uhr)

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