03-LS: Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen (UKP)
Zunehmend finden die gepulsten und ultrakurz-gepulsten Laserquellen Einzug in die industrielle Produktion. Zum Beispiel beim Gravieren, Bohren oder Abtragen ist der Einsatz von Laserstrahlung in Maschinen zur Mikromaterialverarbeitung verbreitet. Dabei kann durch Wechselwirkungen mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen. Daher unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen, die UKP Laser dem Strahlenschutzrecht und werden begrifflich als "Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung " eingestuft.
Inhalt:
1. Tag Theorie in der SLG Akademie GmbH, Hartmannsdorf
2. Tag Theorie und Praxis am Laserinstitut Hochschule Mittweida
Teilnehmerkreis:
Der Lehrgang richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte oder Laserschutzbeauftragte von Einrichtungen und Betrieben, die Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitungsmaschinen betreiben.
Voraussetzung:
Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine mindestens einjährige Praxiserfahrung beim Betrieb von UKPL empfohlen. Von Vorteil ist das erworbene Prüfungszertifikat als Laserschutzbeauftragter.
Referenten | Dr. J. Schille sowie Weitere |
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Nummer | 03-LS |
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Angebotsart | Kurs |
Gebühr | 950,00 € (zzgl. MwSt.) |
Besonderes | Der Kurs schließt am 2. Tag mit einer Prüfung ab (Multiple-Choice). Wir bitten die Teilnehmer einen Taschenrechner mit zu bringen. Handys sind zur Prüfung nicht zugelassen. |
Termine |
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Anmeldung
Es handelt sich hierbei um eine verbindliche Anmeldung!
Es gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der SLG Akademie GmbH!