29-AS: Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten (abhängig von der Größe des Unternehmens) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Inhalte:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Hinweise zum sicheren Löschvorgang bei Verwendung von Kohlendioxid-Feuerlöschern
  • Gefahren durch Brände
  •  Verhalten im Brandfall
  • Bekämpfung von Elektrobränden
  • Bekämpfung von Personenbränden
  • Praxis (Feuerlöschübung)
Referenten B. Sc. S. Kirsch
Nummer29-AS
AngebotsartKurs
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